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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dieses Angebot gilt soweit nichts anderes vermerkt ist 6 Monate ab Angebotsdatum, ist freibleibend und gilt nur vorbehaltlich Verfügbarkeit. Der Auftrag kommt mit Eingang unserer Auftragsbestätigung zu Stande.

Die aufgeführten Mietpreise beinhalten lediglich die Vorhaltung, jedoch keine Unterhaltung.

Unsere Preise gelten bei Erteilung des Gesamtauftrages. Die Preise beziehen sich auf die angefragten Mengen. Zusätzliche Leistungen oder Mehraufwendungen berechnen wir nach Aufwand. Unsere Preise für Leistungen gelten nur während der normalen Arbeitszeit (Mo-Fr. 7.00 h – 16.00 h).

Bei der Anmietung von Verkehrssicherungen sind erforderliche Kontrollfahren und Bereitschaften nach ZTV-SA, Batteriewechsel an Baken mit Leuchten, Voll-Halbsperrungen nicht im Mietpreis enthalten, diese bedürfen eines neuen separaten Auftrags oder müssen bauseits erfolgen.

Evtl. Batteriewechsel an Lichtsignalanlagen bedürfen eines neuen Auftrags und dürfen nicht bauseits erfolgen.
Hinweis: Festnetzampelanlagen aus- bzw. einschalten ist vom Auftraggeber selbst beim zuständigen Amt zu beantragen und zu vergüten.

Das Beschädigungs- und Diebstahlrisiko liegt bis zur tatsächlichen Abholung oder tatsächlichen Rückgabe beim Mieter. Dies gilt auch für Vandalismus und Sturmschäden. Für abhanden gekommenes, defektes oder verschmutztes Mietmaterial haftet der Mieter und dies wird zum Neupreis berechnet. Das Mietverhältnis beginnt am Tag der Übernahme und endet am Tag der tatsächlichen Abholung oder Rückgabe.

Grundlage unserer Abrechnung ist die schriftliche Abmeldung der Baumaßnahme, eingehende Freimeldungen gelten erst für den nächsten Arbeitstag.

Bei Anlieferung/Abholung von Absperrmaterial bis Baustelle, erfolgt das Ab- und Beladen durch den Empfänger. Der Erhalt der Ware gilt, sofern nicht ein Widerspruch, insbesondere zu Masse und Vorschrift, innerhalb 2 Tagen nach Anlieferung/Aufbau erfolgt, als anerkannt. Der Einheitspreis ist auf Grundlage der angegebenen Gesamtmasse kalkuliert. Weicht diese Gesamtmasse mehr als 20% ab, berechtigt uns dies zur Neukalkulation.

Bei Fragen zu unseren allgemeinen Mietbedingungen, dürfen Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Gerichtsstand ist Tübingen.
Es gelten ausschließlich unsere AGB’s und die beinhalteten Mietbedingungen. Anderslautenden Vertragsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen
Für den Bereich Verkehrssicherung sind wir kein Bauleister im Sinne von § 13 b UStG.
Unsere Angebote werden grundsätzlich nicht auf Grundlage der VOB erstellt und diese wird von uns nicht als Vertragsgrundlage akzeptiert.
Stand Januar 2019